IGeL bei FrauenIhre gesetzliche Krankenkasse bietet Ihnen einen weitgehenden Versicherungsschutz im Krankheitsfall.
Darüber hinaus gibt es empfehlenswerte ärztliche Leistungen, die jedoch nicht als Vorsorgemaßnahmen im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse enthalten sind. Wir dürfen diese Leistungen nicht „auf Chipkarte“ erbringen. Dazu gehört der fachurologische Nierencheck
- zur Früherkennung von Krebserkrankungen des Harntraktes
- zur Erkennung von Nierenfunktionsstörungen, Steinerkrankungen, Anomalien, Missbildungen,
Infektionen oder Blasenentleerungsstörungen
Bei den in Frage kommenden Untersuchungen handelt es sich um wenig aufwendige und praktisch schmerzfreie Maßnahmen. Mit diesen Vorsorgeuntersuchungen lässt sich vor allem die Früherkennungsrate von bösartigen Erkrankungen des Harntraktes deutlich steigern.
Wenn Sie Fragen haben oder die oben genannten Leistungen in Anspruch nehmen möchten, sprechen Sie uns oder unsere Mitarbeiterinnen an.
Es entsteht zwischen Ihnen und uns ein privates Behandlungsverhältnis. Die Vergütung regelt sich nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Eine Erstattung dieser Kosten durch die gesetzliche Krankenkasse ist rechtlich nicht möglich.